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Inkrafttreten des 4. Infektionsschutzgesetz

Inkrafttreten des 4. Infektionsschutzgesetz

Liebe Gäste und Freunde des Tierpark Niederfischbach

Mit dem Inkrafttreten des 4. Infektionsschutzgesetzes ergeben sich einige wichtige Änderungen. Die gute Nachricht zuerst: Die Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten bleiben weiterhin geöffnet. Aber ganz wichtig: Ab einem Inzidenzwert über 100 im Kreis Altenkirchen ist ein negativer Covid 19 Test erforderlich, der nicht älter als 24 h ist. Weiterhin gilt im gesamten Park Masken- und Abstandspflicht.

Außerdem ist es nach wie vor nur möglich den Park nach vorheriger elektronischer Online-Registrierung hier auf www.tierpark-niederfischbach.de zu besuchen.

Unsere Öffnungserlaubnis ist an die strikte Einhaltung dieser Regeln gebunden. Bitte helfen Sie durch vernünftiges Verhalten mit, das sie bestehen bleibt.

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